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Kinder- und Jugendschutzkonzept


1. Leitbild und Grundverständnis
Die DJK Dasswang bietet Kindern und Jugendlichen einen sicheren, wertschätzenden und fördernden Raum. Wir schützen junge Menschen vor körperlicher, seelischer, sexualisierter und digitaler Gewalt. Unser Handeln basiert auf Respekt, Fairness, christlichen Werten und einem verantwortungsbewussten Miteinander.

2. Ziele des Kinder- und Jugendschutzes
• Schutz aller Minderjährigen im Verein
• Sensibilisierung von Trainerinnen, Trainern, Betreuerinnen und Betreuern
• Klare Regeln für Umgang, Kommunikation und Verhalten
• Transparente Meldewege und feste Zuständigkeiten
• Verlässliche Abläufe im Verdachtsfall
• Stärkung der Selbstbestimmung und Mitwirkung junger Menschen

3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
• Trainerinnen und Trainer
• Betreuerinnen und Betreuer
• Funktionäre und Ehrenamtliche
• Mitglieder
• Externe Dienstleister
• Alle Vereinsangebote, Trainings, Wettkämpfe, Veranstaltungen und Fahrten
 
4. Verantwortlichkeiten
4.1 Vorstand
• Gesamtverantwortung für den Kinder- und Jugendschutz
• Bereitstellung von Ressourcen für Schulungen und Prävention
• Benennung einer oder eines Kinder- und Jugendschutzbeauftragten

4.2 Kinder- und Jugendschutzbeauftragte*r
• Vertrauensperson für Kinder, Eltern, Trainerinnen und Trainer
• Vertrauliche Beratung bei Sorgen oder Verdachtsfällen
• Dokumentation und Weiterleitung an Fachstellen
• Organisation von Schulungen
• Jährliche Überprüfung des Konzepts

4.3 Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer
• Vorbildfunktion
• Einhaltung des Ehrenkodex
• Teilnahme an Schulungen
• Sensibler Umgang mit Nähe und Distanz
• Beobachtung und Meldung von Auffälligkeiten

5. Präventionsmaßnahmen
5.1 Ehrenkodex
Alle Personen mit Kontakt zu Minderjährigen unterschreiben einen Ehrenkodex, der beinhaltet:
• respektvoller Umgang
• keine Gewalt oder Diskriminierung
• keine privaten Treffen ohne Vereinsbezug
• transparente Kommunikation
• verantwortungsvoller Umgang mit Social Media
 
5.2 Erweitertes Führungszeugnis
• Pflicht für alle Trainerinnen, Trainer und Betreuerinnen, Betreuer
• Erneuerung alle fünf Jahre
• Einsichtnahme durch Vorstand oder Jugendschutzbeauftragte

5.3 Schulungen
Regelmäßige Fortbildungen zu:
• Prävention sexualisierter Gewalt
• Erkennen von Warnsignalen
• Umgang mit Nähe und Distanz
• Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen

5.4 Regeln im Trainings- und Vereinsalltag
• Offene Türen bei Einzelgesprächen
• Keine körperlichen Berührungen ohne sportlichen Anlass
• Umkleiden werden beaufsichtigt, aber nicht betreten
• Fahrten zu Spielen nur mit mindestens zwei Erwachsenen
• Kein Alkoholkonsum durch Betreuende während Veranstaltungen

6. Schutz vor digitaler Gewalt
• Keine privaten Chats zwischen Trainerinnen, Trainern und Minderjährigen
• Nutzung offizieller Vereinskanäle
• Keine Veröffentlichung von Bildern ohne schriftliche Einwilligung
• Aufklärung über Cybermobbing und Datenschutz

7. Beschwerde- und Meldesystem
7.1 Niedrigschwellige Meldemöglichkeiten
Kinder, Jugendliche und Eltern können sich wenden an:
• Kinder- und Jugendschutzbeauftragte
• Trainerinnen und Trainer
• Vorstand
• Externe Beratungsstellen
 
7.2 Vertraulichkeit
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Der Schutz des Kindes steht immer an erster Stelle.

8. Vorgehen im Verdachtsfall
8.1 Grundsätze
• Ruhe bewahren
• Betroffene ernst nehmen
• Keine eigenen Ermittlungen
• Dokumentation der Beobachtungen
• Sofortige Information der Jugendschutzbeauftragten

8.2 Ablauf
1. Meldung an Jugendschutzbeauftragte
2. Erstgespräch und Dokumentation
3. Einschätzung mit externer Fachstelle
4. Schutzmaßnahmen für das Kind
5. Information des Vorstands
6. Weitere Schritte nach Empfehlung der Fachstellen

9. Prävention von Alkohol, Drogen und Suchtmitteln
• Alkohol- und Rauchverbot für Minderjährige
• Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche
• Kein Alkoholkonsum durch Betreuende während Veranstaltungen
• Aufklärung über Risiken

10. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
• Regelmäßige Feedbackrunden
• Beteiligung an Entscheidungen
• Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung

11. Öffentlichkeitsarbeit
• Veröffentlichung des Konzepts auf der Vereinswebsite
• Vorstellung bei Elternabenden
• Aushänge im Vereinsheim

12. Evaluation und Weiterentwicklung
• Jährliche Überprüfung
• Anpassung an gesetzliche Vorgaben
• Einbindung von Rückmeldungen aus dem Verein

Auch als Download verfügbar

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